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   BGH, 29.03.1994 - 1 StR 71/94   

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https://dejure.org/1994,2848
BGH, 29.03.1994 - 1 StR 71/94 (https://dejure.org/1994,2848)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1994 - 1 StR 71/94 (https://dejure.org/1994,2848)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1994 - 1 StR 71/94 (https://dejure.org/1994,2848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verteidigungsverhalten - Zulässigkeit - Einlassung - Strafzumessung - Strafschärfung - Milderes Licht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 423
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - 1 StR 71/94
    Ersichtlich ging es ihm nicht darum, das Ansehen seiner getöteten Ehefrau zu beschädigen, sondern seine Tat in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BGH StV 1982, 223; 1985, 146, 147; BGH NStZ 1988, 33; BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82; vom 30. Mai 1984 - 2 StR 211/84).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - 1 StR 71/94
    Ersichtlich ging es ihm nicht darum, das Ansehen seiner getöteten Ehefrau zu beschädigen, sondern seine Tat in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BGH StV 1982, 223; 1985, 146, 147; BGH NStZ 1988, 33; BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82; vom 30. Mai 1984 - 2 StR 211/84).
  • BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84

    Gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Messers zur Verhinderung des

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - 1 StR 71/94
    Ersichtlich ging es ihm nicht darum, das Ansehen seiner getöteten Ehefrau zu beschädigen, sondern seine Tat in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BGH StV 1982, 223; 1985, 146, 147; BGH NStZ 1988, 33; BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82; vom 30. Mai 1984 - 2 StR 211/84).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Auch hat der Angeklagte die Zeugen nicht einer besonders verwerflichen Handlung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10), sodass nicht angenommen werden kann, dass es ihm darum ging, ihr Ansehen über das verfolgte Verteidigungsziel hinaus zu beschädigen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 StR 71/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 13).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 546/19

    Grundsätze der Strafzumessung (herabwürdigende Äußerungen des Täters)

    Insoweit stellt sie sich als zulässiger Teil der Verteidigung des Angeklagten dar und diente nicht lediglich dem Zweck, das Tatopfer herabzuwürdigen, so dass sie nicht straferschwerend gewertet werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 1989 - 1 StR 272/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 6; vom 29. März 1994 - 1 StR 71/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 13; vom 22. September 2011 - 2 StR 313/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.09.2011 - 2 StR 277/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Verhalten gegenüber Zeugen nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulässt (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 8, 13).
  • LG Cottbus, 15.07.2013 - 23 Ns 17/12

    Jugendstrafverfahren: Verfahrenshindernis bei unterlassener Mitteilung des

    Nach RiStBV 110 Abs. 2 Buchstabe g sollen insbesondere alle Umstände angegeben werden, die für die Strafzumessung, die Strafaussetzung zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, das Absehen von Strafe, Nebenstrafen und Nebenfolgen von Bedeutung sein können; ggf. können auch strafzumessungsrelevante frühere Taten aufgeführt werden (vgl. BGH StV 1994, 423; NStZ-RR 1997, 130).
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